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Pressemitteilung


Rumänien :

Straßenverkehrsordnung schränkt fundamentale Rechte der ländlichen Bevölkerung ein


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Seit einiger Zeit verbietet Artikel 71 der rumänischen Straßenverkehrsordnung Pferdegespannen das Benutzen von Nationalstraßen. Die Europäische Zugpferde-Föderation FECTU asbl, die fünfzehn Mitgliedervereinigungen in sieben europäischen Ländern vertritt und sich für die Erhaltung und Förderung des Einsatzes von Arbeitspferden einsetzt, ist sich sehr wohl der Probleme bewusst, die sich durch das Nebeneinander von Arbeitstieren und motorisierten Fahrzeugen ergeben.

Andrerseits kann es die FECTU nicht hinnehmen, dass die Lösung dieser Probleme sich darauf beschränken soll, den Benutzern von etwa 900.000 Arbeitstieren schlicht und einfach zu verbieten, ein Straßennetz von mehr als 14.000 km in Anspruch zu nehmen, d.h. praktisch 20% der öffentlichen Verkehrswege außerhalb der Städte und Ortschaften. Stellenweise sind die Nationalstraßen die einzigen, die es gibt. Sehr oft müssen Einheimische, wenn sie ihre Felder  oder den Wald erreichen wollen, Nationalstraßen passieren, um von einem regionalen oder lokalen  Verkehrsweg auf einen andern zu gelangen. In Rumänien gibt es 4,5 Millionen landwirtschaftliche Privatbetriebe, die durchschnittlich 1.6 ha bewirtschaften und vielerorts mit Pferden arbeiten. Außerdem richtet sich das Verbot unmittelbar gegen die ethnische Minderheit der Roma, die 2,5 % der Bevölkerung darstellen. Höchstwahrscheinlich besteht in keinem EU-Land eine Verkehrsordnung, die derart schwerwiegende, wenn nicht gar existenzbedrohende Konsequenzen für einen großen Teil der Bevölkerung hätte.

Es müsste möglich sein, andere Lösungen zu finden, die sowohl dem steigenden motorisierten Verkehr als auch den weit verbreiteten traditionellen Transportmitteln Rechnung tragen. Zu befürchten ist, dass ein allgemeines Verkehrsverbot für Gespanne auf Nationalstraßen u.a. die Lebensbedingungen der Landbevölkerung massiv erschwert und deren Arbeitslosigkeit steigert, eine weitere Benachteiligung der Roma nach sich zieht und das touristische Potential der traditionellen rumänischen Lebensweise bedroht. Andrerseits stellt die Verwendung von Zug- und Tragtieren eine praktisch kostenlose erneuerbare Energiequelle dar, die sich über Jahrhunderte bewährt hat.

Die Einführung des erwähnten Verbots ist umso unverständlicher, als es in den weiter industrialisierten Ländern Europas Bestrebungen gibt, wieder Arbeitspferde in die Städte zu holen.

Die FECTU ersucht die rumänische Regierung, die mit Artikel 71 der rumänischen Straßenverkehrsordnung entstehenden Fragen im Hinblick auf eine gerechtere Lösung zu überdenken.

 mitgeteilt von www.fectu.org
Luxemburg, 22. Januar 2008